FG Münster - Urteil vom 11.06.2003
1 K 6534/99 E, F
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Zur Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung

FG Münster, Urteil vom 11.06.2003 - Aktenzeichen 1 K 6534/99 E, F

DRsp Nr. 2003/14053

Zur Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung

1. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit kann die Einkunftserzielungsabsicht nur in Ausnahmefällen verneint werden. 2. Ein solcher Ausnahmefall liegt bei der Vermietung einer Ferienwohung vor, wenn auch bei Außerachtlassung von Zinsaufwendungen und AfA die Mieteinnahmen über Jahre nicht die laufenden Verwaltungskosten decken und auch eine Zukunftsprognose ergibt, dass insgesamt über einen Zeitraum von 30 Jahren auch bei optimistischer Schätzung der zukünftigen Mieteinnahmen kein Gesamtüberschuss erzielt wird.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob die Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen steuerlich zu berücksichtigen sind.

Die Kläger (Kl.) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Sie erwarben als Eigentümer zu je 1/2 im Kalenderjahr 1992 eine vollmöblierte, noch zu errichtende Ferienwohnung im Ferienpark G im ... zu einem Kaufpreis von 302.668 DM.

Im Streitjahr 1994 erwarben sie eine weitere Fereinwohnung in D zu einem Kaufpreis in Höhe von 286.411 DM.