FG Köln - Urteil vom 08.02.2000
13 K 2732/96
Normen:
AO 1977 § 180 Abs. 1 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 ; AO § 182 Abs. 1 ; AO 1977 § 179 Abs. 3 ;

Zur Umqualifizierung im Rahmen sog. Zebragesellschaften erzielter Beteiligungseinkünfte bei der Körperschaftsteuerveranlagung

FG Köln, Urteil vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 13 K 2732/96

DRsp Nr. 2001/16315

Zur Umqualifizierung im Rahmen sog. Zebragesellschaften erzielter Beteiligungseinkünfte bei der Körperschaftsteuerveranlagung

Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist die Umrechnung der gewerblichen Einkünften des betrieblich beteiligten Gesellschafters nach Maßgabe der §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 EStG vom zuständigen Gesellschaftsfinanzamt im Rahmen des Feststellungsverfahrens vorzunehmen.

Normenkette:

AO 1977 § 180 Abs. 1 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 ; AO § 182 Abs. 1 ; AO 1977 § 179 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Einkünfte aus Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften, die bei diesen einheitlich und gesondert festgestellt worden sind, im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung der Klägerin "umqualifiziert und/oder umgerechnet" werden dürfen.