FG Hamburg - Urteil vom 23.05.2008
2 K 15/07
Normen:
KStG § 8 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1911

Zur verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einer Pensionszusage

FG Hamburg, Urteil vom 23.05.2008 - Aktenzeichen 2 K 15/07

DRsp Nr. 2008/16288

Zur verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einer Pensionszusage

1. Einer verdeckten Gewinnausschüttung steht es nicht entgegen, wenn derjenige die Pensionszusage nicht beeinflusst hat bzw. beeinflussen konnte, der im Zeitpunkt der Pensionszahlungen die Gesellschafterstellung innehat bzw. innehatte. 2. Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung genügt eine Vorteilszuwendung an eine einem Gesellschafter nahe stehende Person.

Normenkette:

KStG § 8 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob Versorgungsleistungen an die Witwe des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers der Klägerin verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.