OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.06.2006
I-23 U 173/05
Normen:
StBerG § 57 Abs. 1 ; StBerG § 68 ; BGB § 249 ; BGB § 675 ; AO § 233a ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf 14c O 125/04 - 15.11.2005,

Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater wegen steuerschädlicher Vermögensdisposition aufgrund fehlerhafter Beratung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2006 - Aktenzeichen I-23 U 173/05

DRsp Nr. 2008/5610

Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater wegen steuerschädlicher Vermögensdisposition aufgrund fehlerhafter Beratung

1. Hat ein Mandant infolge fehlerhafter Beratung durch seinen steuerlichen Berater eine nachteilige Vermögensanlageentscheidung getroffen, dann beginnt die Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, zu welchem der Mandant sein Geld weggegeben hat und an das Beteiligungsobjekt rechtlich unwiderruflich gebunden ist, so dass er eine Vermögenseinbuße auch tatsächlich nicht mehr vermeiden kann. Danach tritt der Schaden des Beratenen aus der Empfehlung einer nachteiligen Vermögensanlage regelmäßig schon mit der rechtlichen Bindung an das Beteiligungsobjekt ein. 2. Einigt sich im Rahmen eines Unternehmensverkaufs der Verkäufer wirtschaftlich nachteilig mit dem Erwerber seines Unternehmens, so entsteht der Vermögensnachteil für den Mandanten mit Abschluss des Übertragungsvertrages. Ab diesem Zeitpunkt besteht nicht nur das Risiko einer Vermögensverschlechterung, vielmehr ist diese eingetreten. Mit Abschluss des Unternehmenskaufvertrages hat der Mandant eine vermögensmäßig nachteilige Disposition mit rechtlicher Bindung getroffen.