Die Verfügungsklägerin, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist die Berufskammer aller Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Bezirk der Oberfinanzdirektion ....
Die Verfügungsbeklagte ist keine Angehörige der steuerberatenden Berufe und nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt.
Die Verfügungsklägerin erfuhr, daß die Verfügungsbeklagte in den Gelben Seiten 2001/2002 für den Bereich Cottbus unter der Rubrik "Buchführung" eingetragen ist. Später stellte sie fest, daß die Verfügungsbeklagte auch in den Gelben Seiten 2002/2003 unter der gleichen Rubrik aufgeführt war. Die Gelben Seiten erscheinen regelmäßig im Oktober eines jeden Jahres.
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