FG Niedersachsen - Urteil vom 17.08.2023
9 K 10136/21

Zur Zinshöhe gem. § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.08.2023 - Aktenzeichen 9 K 10136/21

DRsp Nr. 2024/9750

Zur Zinshöhe gem. § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG

Auch vor dem Hintergrund von BVerfGE 158, 282 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die von § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen typisierend zugrunde gelegte Zinshöhe von 6 %.

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (im Folgenden: GbR), die seit dem 2. Januar 2014 eine [...] betreibt. Gesellschafter mit einer Beteiligung von je 50% waren seit der Gründung und damit auch im Streitjahr 2018 [...] (im Folgenden: A) und der Beigeladene. Bei der Gründung der Klägerin hatte A sein damaliges [Einzelunternehmen] in die GbR eingebracht.