FG Münster, vom 11.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 634/12AO
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer AuÃenprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 14.07.2014 - Aktenzeichen III B 8/14
DRsp Nr. 2014/15641
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer AuÃenprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Die Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO hängt nicht davon ab, dass eine vollständige Prüfung des dem Prüfungszeitraum zugrundeliegenden Sachverhalts durch den Innendienst nicht erfolgen kann.
Freiberuflich tätige Steuerpflichtige unterliegen kraft Gesetzes der AuÃenprüfung und sind daher verpflichtet, die damit verbundenen Eingriffe zu dulden.