Streitig ist die steuerliche Anerkennung von Überlassungsverträgen an die Kinder.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielt als Zollbeamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Weiterhin ist der Kläger Eigentümer der Eigentumswohnung Nr. 16 in der ..., die Kläger sind je zu 1/2 Eigentümer der Eigentumswohnung Nr. 12 in der ... Beide Wohnungen sind vermietet und die Kläger erzielen hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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