FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.02.2000
1 K 3237/98
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 ;

Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2000 - Aktenzeichen 1 K 3237/98

DRsp Nr. 2001/2483

Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wenn in einem privatrechtlichen Vertrag den minderjährigen Kindern lediglich die Nutzung von Eigentumswohnungen überlassen wurde, ohne daß sie mit Vermieterpflichten belastet wurden, liegt lediglich eine Einkommensverwendung der Eltern vor, die steuerlich unbeachtlich ist, da die Eltern weiterhin Träger der Rechte und Pflichten der Vermieter sind.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Anerkennung von Überlassungsverträgen an die Kinder.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielt als Zollbeamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Weiterhin ist der Kläger Eigentümer der Eigentumswohnung Nr. 16 in der ..., die Kläger sind je zu 1/2 Eigentümer der Eigentumswohnung Nr. 12 in der ... Beide Wohnungen sind vermietet und die Kläger erzielen hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.