FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.09.2000
2 K 78/98
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 3 Nr. 20 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 86
GmbHR 2001, 312

Zurechnung der Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens auf das Besitzunternehmen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.09.2000 - Aktenzeichen 2 K 78/98

DRsp Nr. 2001/1266

Zurechnung der Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens auf das Besitzunternehmen

Ist im Rahmen einer Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen in seiner Verpachtungstätigkeit ausschließlich deshalb als Steuersubjekt nach dem GewStG zu qualifizieren, weil es mit einem anderen Steuersubjekt dieses Gesetzes --dem Betriebsunternehmen-- sachlich und personell verflochten ist, dann ist es geboten, auf das Besitzunternehmen auch die gewerbesteuerbefreienden Verhaltensweisen des Betriebsunternehmens zu beziehen (hier: Übertragbarkeit der Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG des ein psychiatrisches Wohn- und Pfegeheim mit einem Wohnheim für chronisch depravierte Alkoholiker betreibenden Betriebsunternehmens auf das alleinig aufgrund der Betriebsaufspaltung mit diesem Betriebsunternehmen der Gewerbesteuer unterliegende Besitzunternehmen).

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 3 Nr. 20 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob von einer Betriebsaufspaltung auszugehen ist und gegebenenfalls ob die Gewinne der Klägerin aus der Verpachtung von Grundbesitz gewerbesteuerpflichtig sind, obwohl die pachtweise überlassenen Wirtschaftsgüter von der Betriebsgesellschaft ausschließlich zum Betrieb einer nach § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) steuerbefreiten Einrichtung genutzt werden.