FG Niedersachsen - Urteil vom 19.06.2020
2 K 181/17
Normen:
EStG § 21 Abs. 1;

Zurechnung der Vermietungseinkünfte den Miteigentümern des Teileigentums

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.06.2020 - Aktenzeichen 2 K 181/17

DRsp Nr. 2022/12709

Zurechnung der Vermietungseinkünfte den Miteigentümern des Teileigentums

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Wesentlichen über die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung betreffend den Miteigentumsanteil an dem Grundstück (...) verbunden mit dem Sondereigentum Nr. 4 des Aufteilungsplans in D.

Die Familienverhältnisse des Klägers stellen sich wie folgt dar:

- M war verheiratet mit V.

- Diese hatten drei Kinder: I

K und

L.

V hatte ein weiteres Kind aus erster Ehe,

K (Kläger).

- K war in erster Ehe verheiratet mit F.

- Diese hatten drei gemeinsame Kinder:

- H, geboren 1985

A, geboren 1989

J, geboren 1990

Die drei Kinder H, A und J waren im Streitjahr Miteigentümer von folgendem Wohn - und Teileigentum, auf dem Grundstück (...) in D:

1. Wohnungseigentum,

Wohngrundbuch von D. Band 38 Blatt 1172,

284/1000 Miteigentumsanteil an dem Gundstück D. Flur 3, Flurstück 51/9 Gebäude- und Freifläche (...), 7516 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Keller- Erd-, und Dachgeschoss, Nr. 2 des Aufteilungsplans und dem Sondernutzungsrecht an einem Teil der Freifläche des Grundstücks an den Kfz-Abstellflächen (Wohnungseigentum Nr. 2)

2. Teileigentum

Teileigentumsgrundbuch von D. Band 38 Blatt 1174,