Zurechnung des festgestellten Einheitswerts des Betriebsvermögens einer atypisch stillen Gesellschaft von 0 DM jeweils mit Anteilen von 0 DM; Berüchsichtigung von mit Wirtschaftsgütern in Zusammenhang stehenden Schulden bei der Feststellung des Einheitswertes eines Betriebsvermögens; Rechtskraftwirkung eines fehlerhaften Urteils; Bedeutung der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids; Atypisch stille Geselschaft als selbstständiges Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und Einkünftequalifikation
BFH, Urteil vom 19.02.2009 - Aktenzeichen II R 9/06
DRsp Nr. 2009/13150
Zurechnung des festgestellten Einheitswerts des Betriebsvermögens einer atypisch stillen Gesellschaft von 0 DM jeweils mit Anteilen von 0 DM; Berüchsichtigung von mit Wirtschaftsgütern in Zusammenhang stehenden Schulden bei der Feststellung des Einheitswertes eines Betriebsvermögens; Rechtskraftwirkung eines fehlerhaften Urteils; Bedeutung der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids; Atypisch stille Geselschaft als selbstständiges "Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und Einkünftequalifikation"