I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --Ehegatten-- wurden für das Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war bis zum 1. Januar 1991 alleiniger Gesellschafter einer GmbH. Mit Vertrag vom 8. April 1991 veräußerte er seine Geschäftsanteile "zum 31. Dezember 1990 mit Gewinnbezugsrecht ab 1. Januar 1991". Der Verkaufspreis betrug 3 040 000 DM. Daneben wurde vereinbart, dass der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 1990 ausgeschüttet werden und dem Kläger zustehen solle. Demgemäß beschloss die GmbH am 10. Mai 1991 die Ausschüttung dieses Gewinns in Höhe von brutto 1 155 724 DM.
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