FG Köln - Urteil vom 29.03.2007
10 K 3338/06
Normen:
EStG § 21 Abs 1; BGB § 577 BGB a.F.; EStG § 2 Abs 1;

Zurechnung von Einkünften aus bestehenden Mietverhältnissen bei Vereinbarung eines obligatorischen Nutzungsrechts

FG Köln, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen 10 K 3338/06

DRsp Nr. 2012/23105

Zurechnung von Einkünften aus bestehenden Mietverhältnissen bei Vereinbarung eines obligatorischen Nutzungsrechts

1) Wird an einem vermieteten Grundstück ein obligatorisches Nutzungsrecht eingeräumt, so tritt der Nutzungsberechtigte in bestehende Mietverträge nur ein, wenn sie durch ausdrückliche Vereinbarung mit den Mietern übernommen werden. 2) Zur Frage, ob im konkreten Fall eine Zustimmung der Mieter zur Vertragsübernahme bestand.

Normenkette:

EStG § 21 Abs 1; BGB § 577 BGB a.F.; EStG § 2 Abs 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Zurechnung von Einkünften aus einem Grundstück.