Zurechnung von Kapitaleinkünften bei nicht nachgewiesenem Treuhandverhältnis Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts Benennungsverlangen Schätzung der Zinserträge einer Kapitalanlage in der Schweiz
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2010 - Aktenzeichen 5 K 1141/08
DRsp Nr. 2011/14085
Zurechnung von Kapitaleinkünften bei nicht nachgewiesenem Treuhandverhältnis Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts Benennungsverlangen Schätzung der Zinserträge einer Kapitalanlage in der Schweiz
1. Überlässt ein Steuerpflichtiger im eigenen Namen und für eigene Rechnung Kapitalvermögen einer Schweizer Bank zur Nutzung gegen Entgelt und erwirbt er Anteile an einem Fonds, bezieht er Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20EStG.2. Gemäß § 1006 Abs. 1 und 3BGB ist derjenige, der ein Konto auf seinen Namen einrichtet, auch Inhaber der Forderung.3. Dem steht nicht die Angabe des Verwendungszwecks „für fremdes Konto” entgegen, wenn die Zahlung auf das eigene Konto erfolgt und mit der unwahren Angabe offenkundig der Zweck verfolgt wird, die Erträge im Inland zu verschleiern.4. Bestehen keinerlei Anhaltspunkte für die Existenz eines Treuhandverhältnisses und kommt der Steuerpflichtige dem rechtmäßigen Verlangen des FA nach § 159AO, den Treugeber zu benennen, nicht nach, so sind die Zinseinkünfte dem Steuerpflichtigen zuzurechnen, der sich auf die Treuhandschaft beruft.5. Das Auskunftsverweigerungsrecht hinsichtlich eines Berufsgeheimnisträgers (im Streitfall ein Rechtsanwalt) beschränkt sich auf das, was ihm in dieser Eigenschaft anvertraut worden ist und nicht auf private eigene Geschäfte.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.