Zurechnung von Kapitalerträgen bei Vorabausschüttung
BFH, vom 14.12.1999 - Aktenzeichen VIII R 24/99
DRsp Nr. 2000/7420
Zurechnung von Kapitalerträgen bei Vorabausschüttung
Auch wenn der Veräußerer von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nur im Zeitpunkt des Vorabausschüttungsbeschlusses Anteilseigner war und im Zeitpunkt der Ausschüttung bereits der Erwerber, sind ihm die Erträge aus der Beteiligung zeitanteilig für die Dauer seiner Rechtsinhaberschaft zuzurechnen.