FG Baden-Württemberg, vom 27.10.1998 - Aktenzeichen 7 K 66/97
DRsp Nr. 2001/2619
Zurechnung von Mieteinnahmen nach Ehescheidung
Nach einer Ehescheidung sind dem geschiedenen Ehegatten auch dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Miteigentümer eines gemeinsamen Grundstücks zuzurechnen, wenn die Verwaltung des Objekts dem früheren Ehegatten obliegt und er sich mit dessen Verwaltungshandlungen zumindest konkludent einverstanden erklärt.
Revision eingelegt (Az. beim BFH: IX R 55/99)
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.