FG München - Urteil vom 11.05.2016
3 K 3267/13
Fundstellen:
EFG 2017, 1124

Zurechnung von Prostitutionsumsätzen zum Betreiber eines sog. FKK-Clubs; Revision vom BFH zugelassen

FG München, Urteil vom 11.05.2016 - Aktenzeichen 3 K 3267/13

DRsp Nr. 2017/14211

Zurechnung von Prostitutionsumsätzen zum Betreiber eines sog. FKK-Clubs; Revision vom BFH zugelassen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe

I.

Streitig ist die Zurechnung von Prostitutionsumsätzen.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter der Fa. GmbH (nachfolgend: GmbH).

Satzungsgemäßer Gegenstand der mit Gesellschaftsvertrag vom als gegründeten und mit Gesellschafterbeschluss vom in ihre jetzige Firmenbezeichnung umbenannten GmbH sind . Mit Gesellschafterbeschluss vom wurde Frau zur Geschäftsführerin der GmbH bestellt.