FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.02.2011
4 K 4393/08
Normen:
EStG § 21; BGB § 567;
Fundstellen:
DStRE 2012, 1177

Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Bestellung eines schuldrechtlichen Nießbrauchs

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 4 K 4393/08

DRsp Nr. 2011/19072

Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Bestellung eines schuldrechtlichen Nießbrauchs

1. Für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist nicht maßgeblich, ob der Steuerpflichtige rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobekts ist und wem das Ergebnis der Vermietung zugutekommt. Entscheidend ist vielmehr, wer den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht. 2. Den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG verwirklicht derjenige, der die rechtliche und tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen, und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Miet- oder Pachtvertrag ist. 3. Bei der Bestellung eines obligatorischen Nießbrauchrechts tritt der Nießbraucher nur dann in die Vermieterstellung ein, wenn er durch rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme mit Zustimmung des Mieters den Mietvertrag übernimmt.