FG München - Urteil vom 05.06.2012
5 K 62/11
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 39;

Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Vermietung an den Gesellschafter

FG München, Urteil vom 05.06.2012 - Aktenzeichen 5 K 62/11

DRsp Nr. 2012/23424

Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Vermietung an den Gesellschafter

Soweit der Gesellschafter eine Wohnung von der Gesellschaft mietet, an der er selbst beteiligt ist, erzielt er keine Vermietungseinkünfte.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden dem Kläger oder der Staatskasse nicht gemäß § 139 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auferlegt.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 39;

Gründe

I.

Streitig ist, in welcher Höhe der Kläger als Beteiligter einer Erbengemeinschaft im Streitjahr 2008 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte.