BFH - Urteil vom 14.01.2004
IX R 55/03
Normen:
FGO § 127 § 68 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 656
Vorinstanzen:
FG München, vom 19.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 49/02

Zurückverweisung: Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - Aktenzeichen IX R 55/03

DRsp Nr. 2004/4198

Zurückverweisung: Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens

1. Nach § 127 FGO kann der BFH das angefochtene Urteil aufheben und die Sache an das FG zurückverweisen, wenn während des Revisionsverfahrens ein geänderten VA Gegenstand des Verfahrens geworden ist.2. Eine Zurückverweisung der Sache an das FG ist regelmäßig geboten, wenn der Bescheid einen neuen Streitpunkt enthält.

Normenkette:

FGO § 127 § 68 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb eine Eigentumswohnung, die er ab November 1993 vermietete. Er erhielt Landesmittel nach dem sog. Dritten Förderungsweg und unterlag deshalb einer Mietpreisbindung sowie einem Belegungsrecht.

Ab dem Veranlagungszeitraum 1993 machte der Kläger in Bezug auf dieses Objekt Werbungskostenüberschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend, ohne dabei allerdings die Landesmittel bei der Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung (AfA) abzusetzen oder sie als Einnahmen zu erfassen. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) veranlagte den Kläger für das Streitjahr (1999) und kürzte die AfA-Bemessungsgrundlage.