FG Niedersachsen - Urteil vom 19.07.2012
6 K 152/12
Normen:
AO § 80 Abs. 5;

Zurückweisung als Bevollmächtigte - unbefugte Mitwirkung bei Abgabe der Steuererklärung

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.07.2012 - Aktenzeichen 6 K 152/12

DRsp Nr. 2012/20926

Zurückweisung als Bevollmächtigte - unbefugte Mitwirkung bei Abgabe der Steuererklärung

Zur Zurückweisung von Bevollmächtigten und Beiständen gemäß § 80 Abs. 5 AO. Eine Hilfeleistung in Steuersachen liegt vor, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die eine Anwendung von Steuerrechtskenntnissen erfordert. Hierunter fällt auch die Hilfeleistung bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Auch jemand, der lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirkt, ist zurückzuweisen, wenn er geschäftsmäßig unbefugt Hilfe in Steuersachen leistet.

Normenkette:

AO § 80 Abs. 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob eine unbefugte Mitwirkung bei der Abgabe einer Steuererklärung zu einer Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO) führen kann und ob die Klägerin in Deutschland zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt ist.