Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter; Widerruf der Bestellung als Steuerberater
BFH, Beschluss vom 24.09.2003 - Aktenzeichen X B 137/02
DRsp Nr. 2003/13892
Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter; Widerruf der Bestellung als Steuerberater
1. Ist die Bestellung als Steuerberater bestandskräftig widerrufen worden, so muss ein Steuerberater als Prozessbevollmächtigter zurückgewiesen werden.2. Nach § 3 Nr. 4 StBerG ist nur die grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen gestattet. Sind Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsempfänger in demselben Mitgliedsstaat ansässig, liegt keine grenzüberschreitende Dienstleistung vor.3. Ein in der Bundesrepublik ansässige Belastingadviseur bzw. -consulent mit Büro in der Niederlanden ist nicht befugt, Stpfl. mit Wohnsitz in der Bundesrepublik in FG-Verfahren als Bevollmächtigte zu vertreten.