I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.11.2018 -
II. Die Revision wird nur für den Kläger insofern zugelassen, wie die Berufung bezüglich des Antrages zu 2) (Nachteilsausgleich) zurückgewiesen wurde. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nur noch über Ansprüche auf Nachteilsausgleich. Das Arbeitsverhältnis ist wirksam durch Kündigung vom 27.01.2018 zum 30.04.2018 beendet worden.
Der Beklagte ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg, der am 17.01.2018 veröffentlicht wurde, zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in Berlin bestellt worden.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|