I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.07.2018 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung vom 28.11.2017, die von dem Beklagten zu 1. als Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. Berlin PLC Co. Luftverkehrs KG (Schuldnerin) ausgesprochen worden ist. Er nimmt den Beklagten ferner auf Auskunft über Umstände und Inhalt von Veräußerungen an Luftverkehrsunternehmen im Zusammenhang mit einem angenommenen Betriebs- oder Betriebsteilübergang in Anspruch.
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