I. Das Finanzgericht hat der Klage des Klägers, Revisionsbeklagten und Antragstellers (Antragsteller) gegen die Beklagte (Familienkasse) durch Urteil vom 28. August 2013 stattgegeben und die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Die Familienkasse hat form– und fristgerecht Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren wird beim beschließenden Senat unter dem Aktenzeichen
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