Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung vom 1. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
Das Schreiben des Klägers vom 2. Juni 2021, mit dem er sich gegen die Kostenrechnung vom 1. Juni 2021 im Verfahren
Diese Erinnerung, über die der Senat nach der senatsinternen Geschäftsverteilung durch den Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2006 -
Die Kostenrechnung ist im Verfahren BVerwG
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