BFH - Beschluss vom 18.03.2014
V B 33/13
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 907
DB 2014, 2920
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 17.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1574/07

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung mangels Darlegung eines Divergenzfalls

BFH, Beschluss vom 18.03.2014 - Aktenzeichen V B 33/13

DRsp Nr. 2014/7032

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung mangels Darlegung eines Divergenzfalls

NV: Fehlbuchungen, die auf einem Versehen beruhen, können das Entstehen einer vGA verhindern. Handelt es sich demgegenüber bei dem Bilanzierungsfehler um einen außerbetrieblichen, durch den Gesellschafter oder das Organ bewusst veranlassten Vorgang, kommt eine bilanzielle Neutralisierung nicht in Betracht.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe

Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zuzulassen.