FG Hamburg, vom 08.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 195/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Beweis des Zugangs eines mit einfachem Brief versandten Bescheides mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 28.09.2012 - Aktenzeichen III B 36/12
DRsp Nr. 2012/22086
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Beweis des Zugangs eines mit einfachem Brief versandten Bescheides mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Es ist grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen, sich innerhalb der Einspruchsfrist gegen einen von ihm als fehlerhaft angesehenen Verwaltungsakt zur Wehr zu setzen.
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Beweis des Zugangs eines mit einfachem Brief versandten Bescheides auf Indizien gestützt und im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1FGO geführt werden kann.