Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. November 2014
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nahm in den Streitjahren (2005 und 2006) u.a. aus der Rechnung der Firma … GmbH (X-GmbH) vom 28. November 2005 und der Firma … GmbH (Y–GmbH) vom 14. Dezember 2006 den Vorsteuerabzug vor.
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