Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. April 2016
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Kommanditist der KG 1 und der KG 2 zu je 100 %. Beide KG erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Der Kläger beantragte für die Streitjahre 2011 und 2012 die Gewinnthesaurierung nach § 34a des Einkommensteuergesetzes in der für die Streitjahre maßgeblichen Fassung (EStG). In den begünstigten Gewinnen waren außerbilanziell hinzugerechnete Investitionsabzugsbeträge (IAB) nach § 7g EStG enthalten.
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