Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 20. November 2014
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Beschwerde ist unbegründet und daher zurückzuweisen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|