Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25.10.2018 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen einer Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs —BFH— (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung —FGO—) liegen nicht vor.
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