Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 29. November 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) hob die Kindergeldfestsetzung für die Kinder der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) mit Bescheid vom 4. März 2014 ab Juli 2010 auf und forderte das für den Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2011 gezahlte Kindergeld in Höhe von 6.696 € zurück.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|