BFH - Beschluss vom 09.10.2013
I B 100/12
Normen:
KStG § 8 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 385
DB 2014, 2917
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 10.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1182/10

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführung einer GmbH mangels Darlegung eines Divergenzfalls und mangels Vorliegens eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers

BFH, Beschluss vom 09.10.2013 - Aktenzeichen I B 100/12

DRsp Nr. 2014/260

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführung einer GmbH mangels Darlegung eines Divergenzfalls und mangels Vorliegens eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers

NV: Da sich die - im Rahmen eines externen Fremdvergleichs ermittelte - Angemessenheit der Geschäftsführervergütung regelmäßig auf die Gesamtgeschäftsführung bezieht, sind bei Bestellung mehrerer Gesellschafter-Geschäftsführer insbesondere bei sog. kleineren GmbH ggfs. Vergütungsabschläge vorzunehmen, die auch von den Unterschieden in den Aufgabenstellungen abhängen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2;

Gründe