Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 13. August 2015
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhoben am 12. Juni 2012 Klage zum Finanzgericht (FG). Streitig war die Nichtberücksichtigung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in den Streitjahren 1998 bis 2009.
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