BFH - Beschluss vom 12.10.2012
III B 78/12
Normen:
FGO § 115 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 39
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 28.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 4080/09

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung des Privatanteils der Nutzung eines im Betriebsvermögen gehaltenen PKW mangels grundsätzlicher Bedeutung

BFH, Beschluss vom 12.10.2012 - Aktenzeichen III B 78/12

DRsp Nr. 2012/22542

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung des Privatanteils der Nutzung eines im Betriebsvermögen gehaltenen PKW mangels grundsätzlicher Bedeutung

NV: Die Anforderungen an die "geschlossene Form" der Fahrtenbuchführung dienen dazu, nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen auszuschließen oder zumindest deutlich als solche erkennbar zu machen. Begehrt der Beschwerdeführer insoweit die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts mit der Begründung, dass auch eine Lose-Blatt-Sammlung hinreichenden Änderungsschutz biete, legt er nicht --wie nach § 116 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO erforderlich-- eine klärungsbedürftige Rechtsfrage dar, sondern greift nur die materielle Richtigkeit der FG-Entscheidung an.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2;

Gründe