Auf die Beschwerde der Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26.10.2018 -
Insoweit wird die Sache an das Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens wird dem Finanzgericht übertragen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|