BFH - Beschluss vom 28.03.2013
VII B 219/12
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 1137
Vorinstanzen:
FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 19.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 36/11

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung mangels Darlegung eines Divergenzfalls

BFH, Beschluss vom 28.03.2013 - Aktenzeichen VII B 219/12

DRsp Nr. 2013/8300

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung mangels Darlegung eines Divergenzfalls

NV: Ist wegen Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus zollamtlicher Überwachung die Einfuhrzollschuld entstanden, entsteht sie nicht ein weiteres Mal, wenn die nämliche Ware in den freien Verkehr übergeführt wird.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2;

Gründe