FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 19.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 36/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung mangels Darlegung eines Divergenzfalls
BFH, Beschluss vom 28.03.2013 - Aktenzeichen VII B 219/12
DRsp Nr. 2013/8300
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung mangels Darlegung eines Divergenzfalls
NV: Ist wegen Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus zollamtlicher Überwachung die Einfuhrzollschuld entstanden, entsteht sie nicht ein weiteres Mal, wenn die nämliche Ware in den freien Verkehr übergeführt wird.