Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der im November 1983 geborene Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erzielte im Streitjahr 2011 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Finanzbeamter. Er wurde mit Bescheid vom 17. Juni 2016 durch den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) ohne Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrages gemäß § 24a des Einkommensteuergesetzes () zur Einkommensteuer veranlagt.
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