Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 1. März 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Wegen Überlieferung der sog. Anlieferungs-Referenzmenge im Zwölfmonatszeitraum 2013/2014 wurde mit Abgabenanmeldung der Molkerei Milchabgabe gegen den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) festgesetzt. Die hiergegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht ab.
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