FG Berlin-Brandenburg, vom 14.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 13087/12
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rückforderung einer Investitionszulage mangels Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
BFH, Beschluss vom 02.12.2013 - Aktenzeichen III B 19/13
DRsp Nr. 2014/1731
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rückforderung einer Investitionszulage mangels Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
1. NV: Zur Rückforderung von Investitionszulage wegen Nichterfüllung der Verbleibensvoraussetzungen, wenn der Betrieb vor Ablauf der Verbleibensfrist entgeltlich übertragen wird.2. NV: Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts rechtfertigen die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht.
Die Beschwerde ist unzulässig und durch Beschluss zu verwerfen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat keine Revisionszulassungsgründe in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Weise dargelegt.
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