I. Die Klägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) bot in den Streitjahren 2007 bis 2011 sexuelle Dienstleistungen im Rahmen der Eigenprostitution in sog. Laufhäusern an. Im Laufe des Streitjahres 2011 nahm sie eine nichtselbständige Tätigkeit auf.
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