BFH - Beschluss vom 23.05.2013
IX B 7/13
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 14.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 381/11

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung einer Ehegatteninnengesellschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung

BFH, Beschluss vom 23.05.2013 - Aktenzeichen IX B 7/13

DRsp Nr. 2013/16930

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung einer Ehegatteninnengesellschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung

NV: Angriffe gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung, insbesondere die Sachverhaltswürdigung des FG im Einzelfall, können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe