FG Niedersachsen, vom 14.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 381/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung einer Ehegatteninnengesellschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 23.05.2013 - Aktenzeichen IX B 7/13
DRsp Nr. 2013/16930
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung einer Ehegatteninnengesellschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Angriffe gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung, insbesondere die Sachverhaltswürdigung des FG im Einzelfall, können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.