FG Hessen, vom 18.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1582/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Einordnung der Zurverfügungstellung von Geldmitteln auf privaten Konten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung mangels Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
BFH, Beschluss vom 21.08.2014 - Aktenzeichen I B 175/13
DRsp Nr. 2014/16390
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Einordnung der Zurverfügungstellung von Geldmitteln auf privaten Konten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung mangels Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
NV: Stützt das FG sein Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe (kumulative Urteilsbegründung; hier: keine Anerkennung eines Treuhandverhältnisses und Vorliegen einer vgA), so ist für eine schlüssige Beschwerderüge erforderlich, dass für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S.v. § 115 Abs. 2FGO substantiiert geltend gemacht wird (ständige Rechtsprechung).