I. Die im Februar und März 1943 geborenen Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 2010 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger bezog als pensionierter Beamter Versorgungsbezüge. Aufgrund einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit in der Vergangenheit erhielt er zudem eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Klägerin bezog ebenfalls eine Altersrente.
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