FG Berlin-Brandenburg, vom 25.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8094/10
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vollstreckung in ein von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter eingerichtetes Anderkonto mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 12.08.2013 - Aktenzeichen VII B 188/12
DRsp Nr. 2013/22044
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vollstreckung in ein von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter eingerichtetes Anderkonto mangels grundsätzlicher Bedeutung
1. NV: Zahlungen, die auf ein von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter eingerichtetes Anderkonto eingehen, fallen weder in das Schuldnervermögen noch in die Masse, sondern stehen ausschließlich dem Anwalt zu und können von diesem - bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen - nach § 37 Abs. 2AO zurückgefordert werden (Anschluss an BGH-Urteile vom 18. Dezember 2008 IX ZR 192/07, Zeitschrift für Insolvenzrecht und Insolvenzpraxis --ZIP-- 2009, 531; vom 12. Mai 2011 IX ZR 133/10, ZIP 2011, 1220; vom 15. Dezember 2011 IX ZR 118/11, ZIP 2012, 333).2. NV: Aus der rechtlichen Ausgestaltung der Anderkonten als offene Vollrechtstreuhandkonten, aus denen ausschließlich der das Konto eröffnende Rechtsanwalt persönlich berechtigt und verpflichtet ist, während wirtschaftlich die auf dem Konto verwalteten Gelder dem Schuldnervermögen bzw. der Masse zugehören, folgt, dass der Anwalt gegen eine Vollstreckung seiner eigenen Gläubiger in das Anderkonto Widerspruchsklage nach § 771ZPO erheben kann (so schon BGH-Urteil IV ZR 95/53 vom 5. November 1953, BGHZ 11, 37).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.