FG Berlin-Brandenburg, vom 15.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1226/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Wirksamkeit von durch bevollmächtigte Personen abgegebener Zollanmeldungen mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 26.09.2012 - Aktenzeichen VII B 61/12
DRsp Nr. 2013/1510
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Wirksamkeit von durch bevollmächtigte Personen abgegebener Zollanmeldungen mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Die Zollschuldentstehung ist nicht von der Voraussetzung abhängig, dass der Schuldner unredlich war. Das Urteil des EuGH vom 7. September 1999 C-61/98, Slg. 1999, I-5003 betrifft nicht die Zollschuldentstehung, sondern die Frage eines Erlasses der Zollschuld wegen einer außergewöhnlichen Situation, in der sich der Anmelder im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern befunden hat.