Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. August 2015
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erzielte als selbständiger Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb in den Streitjahren 2009 bis 2011.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt –-FA–) führte zunächst eine steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2006 bis 2008 durch. Im Rahmen dieser Betriebsprüfung wurde bekannt, dass der Kläger sämtliche Unterlagen für die Jahre 2006 bis 2008 und die Streitjahre sowie das Jahr 2012 vernichtet hatte.
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