BFH - Beschluss vom 04.09.2017
XI B 107/16
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 76 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2017, 1412
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 10.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1851/16

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

BFH, Beschluss vom 04.09.2017 - Aktenzeichen XI B 107/16

DRsp Nr. 2017/13730

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

1. NV: Ob ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt ist, ist im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Hierbei ist nicht allein auf den Tenor des Bescheids abzustellen, sondern auch auf den materiellen Regelungsinhalt einschließlich der für den Bescheid gegebenen Begründung. 2. NV: Eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der Formulierung "Bei Zusendung der Entscheidung durch einfachen Brief an einen Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland" informiert jedenfalls dann hinreichend darüber, dass die "Drei-Tage-Fiktion" des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO zur Anwendung kommt, wenn über dem Rubrum der Einspruchsentscheidung vermerkt ist: "Zusendung durch einfachen Brief (Inland)."

Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Finanzgericht erfordert u.a. Angaben, welche Tatsache das Finanzgericht mit welchen Beweismitteln auch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem Finanzgericht eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines - insoweit maßgeblichen - Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen.

Tenor