BFH - Beschluss vom 30.01.2013
IX B 155/12
Normen:
FGO § 115 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 581
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 29.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2947/11

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

BFH, Beschluss vom 30.01.2013 - Aktenzeichen IX B 155/12

DRsp Nr. 2013/3879

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

NV: Angriffe gegen die Beweiswürdigung sowie die materielle Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung können die Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.